Digitale Signaturen sind in vielen Ländern rechtlich anerkannt, z. B. durch die EU-Verordnung eIDAS. Sie verwenden Kryptographie, um die Identität des Unterzeichners zu überprüfen und die Integrität des Dokuments zu gewährleisten, d. h. Änderungen nach der Unterzeichnung sind erkennbar. Dies gewährleistet die Authentizität und Sicherheit des Dokuments.
Ein wesentliches Merkmal digitaler Signaturen ist die Unleugbarkeit, d. h. die Unterzeichner können ihre Unterschrift nicht leugnen. Sie werden oft als gleichwertig mit handschriftlichen Unterschriften angesehen und werden in unserer digitalen Welt zunehmend verwendet.
Der rechtliche Status digitaler Signaturen variiert jedoch je nach Region und Dokumententyp. Obwohl sie weithin akzeptiert werden, ist es wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, insbesondere bei kritischen Dokumenten. Die Kenntnis der lokalen Gesetze und Vorschriften ist für ihre effektive Nutzung von entscheidender Bedeutung.
Wichtiger Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Zusicherung zur Rechtssicherheit der digitalen Signaturen machen. Jeder Nutzer muss eine individuelle Einschätzung vornehmen und sicherstellen, dass die Nutzung der digitalen Signatur den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Wir empfehlen gegebenenfalls die Konsultation eines rechtlichen Beraters, um die Rechtsgültigkeit und Anwendbarkeit der digitalen Signatur im jeweiligen Kontext zu prüfen. |