Beim Vertrag zur Auftragsverarbeitung (oder einfach AV-Vertrag) handelt es sich um eine der Maßgaben (konkret Artikel 28) der am 25. März 2018 europaweit eingeführten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Der Begriff "Auftragsverarbeitung" umschreibt eine Vertragsbeziehung, bei dem der für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche (d.h. jeweils unsere Kunden) ein anderes Unternehmen mit der Verarbeitung dieser Daten beauftragt (das sind wir), wobei der Veranwortliche die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung bestimmt.
Praktisch bedeutet das, dass wir die personenbezogenen Daten, die wir nur deswegen verarbeiten, weil Du uns diese Daten übermittelst oder offenbarst (z.B. Namen oder Kommunikationen mit Nutzern) nur entsprechend Deinen Vorgaben verarbeiten. Ferner sichern wir zu, diese Daten nicht zu anderen Zwecken zu nutzen und dass Du jederzeit darüber bestimmen kannst, ob und wann die Daten gelöscht werden. Ebenso enthält der Vertrag Informations- und Kooperationspflichten zu Deinen Gunsten. Ferner sichern wir Dir technische und organisatorische Maßnahmen zu, mit denen wir die von Dir erhaltenen Daten verarbeiten (Artikel 32 DSGVO). Ebenfalls erhältst Du eine Übersicht der von uns eingesetzten Unterauftragnehmer, z.B. unseres Hosting-Dienstleisters.
Dieser Vertrag verpflichtet uns also zur Einhaltung des Datenschutzes zu Deinen Gunsten und den Gunsten Deiner Kunden oder Nutzer.